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Einzelposting: "Visu" Style


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Von:   abgemeldet 16.11.2009 00:32
Betreff: Vîsu Stylê [Antworten]
Also bei deutschland kann ich es ja nicht zu 100% sagen da ich aus der schweiz bin
mache handelsschule und müssen da in rechtskunde so sachen wissen. Was das angeht steht im schweizer ZGB das wenn man eine lieferung bekommt die man nicht bestellt hat (also zumindest nicht das richtige) hat man das recht die fehllieferung zu behalten und gleichzeitig auf die richtige Lieferung anspruch zu erheben!! (klar das mit dem behalten wird meistens nicht gemacht da es halt sich einfach nicht gehört aber so siehts gesetzlich aus)
würde gern noch die artikel nr herausgeben hab aber jetz das buch nicht da und nehm an in deutschland währe das eh ne andere nummer wo das geregelt wär..

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