Hallo,
> Und es sind ja keine Raubkopien.
> Meine Freundin war in Japan auf Urlaub und hat sich da die Mangas gekauft.
> Ich würde die Scans weder anbieten noch verkaufen!!
> Von mir aus könnte der Übersetzter ne Kopie behalten.
du erwirbst zwar mit dem Kauf des Mangas den Besitz, aber keinerlei Rechte zur Vervielfältigung oder Verteilung. Ich bin mir jetzt nicht sicher wie es mit der Sicherheitskopie für den privaten Gebrauch ist, ein Einscannen und Weiterreichen fällt meines Erachtens unter Vervielfältigung und/oder Verteilung, was rechtlich gesehen nicht in Ordnung ist.
Wenn der Übersetzer sich den Manga selbst kauft, du ihn schickst oder ihr euch persönlich trefft und daran werkelt ist es was Anderes. Aber auch hier gilt wieder der "private Gebrauch", sprich keine Vervielfältigung oder Verteilung.
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